Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr

§1 Anwendungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

Im Einzelfall mit dem Käufer getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist für den Inhalt solcher Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Ist eine Bestellung als Angebot nach § 145 BGB zu werten, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen

An allen dem Kunden im Rahmen der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen - auch in elektronischer Form - wie Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Wenn wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, müssen diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückgesandt werden.

§4 Preise und Zahlung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Kosten für die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach der Bestellung zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

Wenn keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, angemessene Preisänderungen aufgrund der Entwicklung der Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorzunehmen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.

§5 Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§6 Lieferfrist

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist ist abhängig von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Ansprüche geltend zu machen. Sofern die vorgenannten Bedingungen gelten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden im Falle des Lieferverzugs bleiben unberührt.

§7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware vom Erfüllungsort aus versandt wird oder wer die Transportkosten trägt.

§8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, auch wenn wir dies nicht immer ausdrücklich erwähnen. Wir sind berechtigt, den gekauften Gegenstand zurückzunehmen, wenn der Kunde vertragswidrig handelt.

Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Wiederbeschaffungswert zu versichern (Hinweis: nur zulässig beim Verkauf hochwertiger Waren). Wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden müssen, muss der Käufer diese rechtzeitig und auf eigene Kosten durchführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand von Dritten gepfändet oder sonstigen Eingriffen ausgesetzt wird. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Schaden.

§9 Gewährleistung und Mängelanzeige sowie Rückgriff/Regress des Herstellers.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung der von uns gelieferten Ware an unseren Kunden. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzers beruhen. (Hinweis: Beim Verkauf von gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche vollständig ausgeschlossen werden).

Soweit das Gesetz nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Gebäude und Bauteile), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor einer Rücksendung der Ware muss unsere Zustimmung eingeholt werden.

Sollte die gelieferte Ware trotz aller Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder eine Ersatzware liefern, wobei eine rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt wird. Uns muss stets die Möglichkeit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt werden. Die Rückgriffsrechte bleiben von der vorstehenden Bestimmung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet seiner Rechte auf Schadensersatz - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln besteht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese Arbeiten und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung gemachten Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Im Übrigen gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Anbieter Absatz 6 entsprechend.

§10 Verschiedenes

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist (Hinweis: Die Verwendung dieser Klausel ist nicht zulässig, wenn mindestens eine der Parteien eine nicht im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ist).

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.